Alle Infos zur Anmeldung

 

Hier beantworten wir Ihre häufig gestellten Fragen:

Bis wann kann ich mich anmelden?

An, Ab- oder Ummeldungen sind bis spätestens 31. Mai für das neue Schuljahr schriftlich abzugeben.

Wie kann ich mich anmelden?

Bitte verwenden Sie für die Anmeldung ausschließlich unser Anmeldeformular.

Sollte Ihnen das nicht möglich sein wenden Sie sich bitte an uns unter 07252 21205

Gilt die Anmeldung für ein ganzes Schuljahr?

Eine Anmeldung ist verbindlich und gilt immer für das gesamte Schuljahr, durch eine vorzeitige Abmeldung entsteht kein Anspruch auf Schulgeldrückerstattung.

Ist eine Abmeldung während des Schuljahres möglich?

Eine Anmeldung ist verbindlich und gilt immer für das gesamte Schuljahr. In Ausnahmefällen kann eine Abmeldung zum Semesterende beantragt werden.

Sollten Sie aus individuellen Gründen gezwungen sein, den Unterricht abzubrechen, dann wenden Sie sich bitte an uns unter 07252 21205

Was kostet die Teilnahme an Ergänzungsfächern?

Wir bieten eine Vielzahl an Ergänzungsfächern an – diese sind alle kostenlos und werden von der Musikschule finanziert.

Dazu gehören z.B. die vielen Orchester & Ensembles, sowie der Musikkunde-Unterricht.

Eine Übersicht finden Sie hier.

Wie sind die Ferien an der Musikschule geregelt?

Unsere Ferienzeiten sind ident mit den Pflichtschulen in Niederösterreich.

Die genauen Daten finden Sie hier.

Können Erwachsene Unterricht nehmen?

Ja, sofern Plätze im jeweiligen Unterrichtsfach verfügbar sind.

Wie hoch ist das Schulgeld?

Das Schulgeld wird halbjährlich berechnet und von Ihrem Konto abgebucht.
Die aktuelle Höhe des Schulgeldes finden Sie hier.

Zahlen auch Geschwister das volle Schulgeld?

Bei der Anmeldung von Geschwistern zahlt nur das erste Kind den vollen Beitrag.

Für das zweite Hauptfach (pro Zahlungspflichtigem) gibt es 10% Ermäßigung, für das dritte Hauptfach sind es 20%.

Was passiert, wenn der Lehrer erkrankt?

Bei einer Erkrankung werden Sie vom Lehrer/von der Lehrerin rechtzeitig informiert, dass der Unterricht ausfällt.

Die entfallenen Stunden werden nicht nachgeholt, jedoch wird bei einem längeren Ausfall eine Rückvergütung durchgeführt.

Informationen dazu finden Sie hier.

Gibt es am Jahresende einen Leistungsnachweis?

Jede/r Schüler/in erhält zum Schuljahresende ein Zeugnis, das alle Haupt- und Nebenfächer enthält.

Dieses kann z.B. beim Besuch weiterführender Schulen mit Musikschwerpunkt vorgelegt werden.

Gibt es seitens der Musikschule eine Aufsichtspflicht?

Nein, die Aufsichtspflicht gilt nur in der jeweiligen Unterrichtszeit.

Es stehen aber an allen Standorten unsere Wartebereiche zur Verfügung.
Es gilt dabei die Hausordnung.